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   BGH, 28.10.1958 - VI ZR 192/57   

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https://dejure.org/1958,7325
BGH, 28.10.1958 - VI ZR 192/57 (https://dejure.org/1958,7325)
BGH, Entscheidung vom 28.10.1958 - VI ZR 192/57 (https://dejure.org/1958,7325)
BGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 192/57 (https://dejure.org/1958,7325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VersR 1959, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1950 - III ZR 94/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 28.10.1958 - VI ZR 192/57
    Allerdings ist für das ähnlich liegende Verhältnis zwischen dem verletzten Fahrgast und der Bahn versucht worden, aus dem Urteil des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1950 (- III ZR 94/50 - NJW 1950, 110 Nr. 3) den Grundsatz abzuleiten, eine Fahrlässigkeit des Verletzten, auch wenn sie noch so groß sei, könne die vom Bahnunternehmer zu vertretende Betriebsgefahr nicht völlig ausschalten.
  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 28.10.1958 - VI ZR 192/57
    Hiernach ist kein Rechtsverstoß darin zu ersehen, daß das Berufungsgericht sich mit der Aussage des J. nicht ausdrücklich auseinandergesetzt hat (vgl. BGHZ 3, 162 [175]).
  • BGH, 03.02.1954 - VI ZR 153/52

    Schadensausgleich zwischen Gesamtschuldnern

    Auszug aus BGH, 28.10.1958 - VI ZR 192/57
    Schließlich macht die Revision unter Hinweis auf das Urteil BGHZ 12, 213 noch geltend: Die gesamtschuldnerische Haftung der Beklagten habe abgestuft werden müssen.
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 115/87

    Begriff der höheren Gewalt

    Zutreffend geht das Berufungsgericht allerdings davon aus, daß bei einem Zusammenstoß zwischen einem Kraftfahrzeug und einer Schienenbahn, wie er sich im Streitfall ereignet hat, die beiderseitige Verursachung des Unfalles nach § 17 StVG abzuwägen ist (vgl. Weber, DAR 1984, 65 ff; vgl. auch schon die Senatsurteile vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 192/57 - VersR 1959, 49; vom 8. März 1960 - VI ZR 113/58 - VersR 1960, 632 und vom 17. Oktober 1967 - VI ZR 64/66 - VersR 1967, 1197, 1198).
  • BGH, 23.06.1964 - VI ZR 99/63

    Begriff des verkehrsreichen Bahnübergangs; Haftungsverteilung bei Zusammenstoß

    Es ist anerkannten Rechts, daß der Tatrichter auch bei erhöhter Betriebsgefahr auf Seiten des Schädigers bei eigenem grobem Verschulden des Geschädigten jeglichen Ersatzanspruch versagen kann (vgl. BGH Urteil vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 192/57 - VersR 1959, 408).
  • BGH, 30.04.1963 - VI ZR 158/62
    Seine Auffassung, daß bei überwiegender Schadonsverursachung durch grob fahrlässigen Verhalten des Verletzten die vom Bahnunternehmer zu vertretende normale Betriebsgefahr völlig zurücktreten könne, so daß der Verletzte seinen Schaden allein tragen müsse, entspricht der festen Rechtsprechung des Senats (vgl, Urteil vom 28, 10,1958 - VI ZR 192/57 - VersR 1959, 49) Zu Unrecht beruft sich demgegenüber die Revision auf die Entscheidung des III- Senats vom 11, 12,1950 - III ZR 94/50 - NJW 51, 110 Nr, 3» Dort ist lediglich ausgesprochen, daß die durch das "sehr schwere kausale Verschulden" des Zugführers erhöhte Betriebsgefahr der Eisenbahn durch eine noch so schwer bewertete Fahrlässigkeit des Verletzten nicht völlig ausgeschlossen werden kann.
  • BGH, 22.09.1967 - VI ZR 49/66

    Haftung des Bahnunternehmers im Fall eines Unfalls - Abwägung im Fall eines

    Wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 192/57 - VersR 59, 49 dargelegt hat, gibt es keinen Rechtssatz, der besagt, die erhöhte Betriebsgefahr der Bahn müsse stets zu einer Beteiligung des Bahnunternehmers am Schaden führen.
  • BGH, 05.06.1962 - VI ZR 216/61
    Aber auch hier kann, vor allem wenn den Kraftfahrer ein grobes Verschulden trifft und daher die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs ebenfalls erheblich erhöht war, die Abwägung in dem Sinne ausfallen, daß der Fahrer des Kraftfahrzeugs den vollen Schaden der Bahn zu tragen hat (vgl. das Urteil des BGH vom 28. Oktober 1958 - VI ZR 192/57 - VersR 1959, (51) )-.
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